meine Honorartätigkeit wurde mir heute mit dreiwöchiger Frist gekündigt.
Im Vertrag steht “vier Wochen Kündigungsfrist”. Egal.
Ich will nur, dass allen, die sich auf eine Honorartätigkeit einlassen, klar ist, was es bedeutet. Deshalb hier ein paar Tipps für Honorarkräfte, Selbständige – alles aus eigener Erfahrung, aber ohne Gewähr.
1) Egal wie sicher die Auftragslage, die Projekte etc. des Betriebs scheinen: als Honorarkraft hat man kaum Sicherheit. Theoretisch können sie einem wahrscheinlich auch von heute auf morgen kündigen.
2) Der Auftraggeber hat bei Honorarkräften auch die Möglichkeit, die Stundenzahl, die man pro Woche oder Monat arbeiten darf, zu reduzieren. Er kann z.B. sagen: im August ist bei uns wenig los, da kannst du zuhause bleiben. Oder: wir haben gerade wenig Aufträge, also darfst du nur noch 10 Stunden pro Woche arbeiten.
- das hört sich ja erstmal verständlich an. Aber du musst dann eben schauen, wie du eine Weile ohne oder mit weniger Geld klar kommst. Außerdem hast du ja vielleicht Fixkosten wie die Krankenversicherung, was ja schonmal bis zu 200 oder 300 Euro ausmachen kann.
3.) Urlaub und Krankheit sind natürlich unbezahlt. Allderings können sie dir auch nicht verbieten Urlaub zu machen. Blöd gucken können sie zwar, sie können es auch mental abspeichern als “die macht ja mit uns was sie will”, aber verbieten können sie es nicht.
4.) Als Honorarkraft bist du leichter loszuwerden als jemand fest Angestelltes. Wenn eine Dumpfbacke vor vielen Jahren mal einen unbefristeten Vertrag bekommen hat, und aufgrund ihrer Unfähigkeit immer wieder von Abteilung zu Abteilung geschoben worden, und nun für deine Abteilung vorgesehen ist – was passiert dann wohl? Die fitte, kreative multitaskingfähige Honorarkraft muss weichen.
5.) Man bekommt sein Gehalt nicht zum 1. des Monats, sondern muss – um überhaupt Geld zu bekommen – eine Rechnung schreiben, auf dieser ein Zahlungsziel angeben, die irgendwo einreichen, die wird dann bearbeitet, und irgendwann landet der Betrag dann auf deinem Konto. Da kann es dann auch mal der 1. des übernächsten Monats werden – muss nicht, aber kann.
6.) Versuch mal, als alleinstehende Honorarkraft einen Kredit zu bekommen! Hah! Auch wenn heute selbst Daimler Kurzarbeit macht und Leute entlässt und selbst der Stempel auf der Stirn “Daimler-Mitarbeiter” nicht mehr heißt als “ich arbeite heute, jetzt, in diesem Moment bei Daimler”. Du bist Honorarkraft. Aber sicher auch redegewandt – ich wünsch es dir. Auch bei der Wohnungssuche sind die Vermieter inzwischen schon so schlau, dass sie sich mit “ich bin berufstätig” nicht mehr zufrieden geben, sie fragen sofort auch nach Befristungen, bzw. ob man angestellt ist.
7.) Als schlecht bezahlte Honorarkraft kann man eh kaum etwas zur Seite legen. Aber du musst dennoch damit rechnen, dass du irgendwann irgendwo etwas nachzahlen musst oder ab sofort doch monatliche Beträge abführen musst.
a) bei der Steuer: Wenn du nicht schon jeden Monat Vorsteuer oder Umsatzsteuer abführen musst, musst du erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Batzen auf einmal zahlen – und zwar dann, wenn du die Einkommenssteuererklärung gemacht hast: dann wird ermittelt, wieviel Umsatzsteuer und Einkommenssteuer du zahlen musst. Das musst du dann dem Finanzamt überweisen. Also dafür solltest du unbedingt etwas zur Seite legen.
b) Krankenversicherung. Das ist ein für mich immer noch etwas undurchsichtiges Kapitel. Je nach Familienstand (ja, eheähnliche Gemeinschaften zählen auch), Gesamthaushaltseinkommen, sonstige Vermögen, Arbeitsstunden pro Woche, Monatseinkommen… musst du ganz unterschiedliche Beiträge zahlen. Am besten überlegst du dir zu Beginn der Tätigkeit, welche Stundenzahl und welches Monatseinkommen sinnvoll ist.
Aber Achtung: wehe, es ändert sich etwas an deiner Stundenzahl oder dem Einkommen, oder dein/e Partner/in verliert auf einmal den Job oder läuft dir ganz davon… Dann sieht es mit der Krankenversicherung alles wieder ganz anders aus und du musst unter Umständen wieder höhere Beiträge abführen. Also dafür auch vielleicht irgendeine Reserve haben… ja, ich weiß…
c) Rentenversicherung: sagen wir mal so: in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen darfst du als Honorarkraft immer. Gute Nachrichten, oder?! Aber je nach Art der Tätigkeit MUSST du in die RV einzahlen – meines Wissens z.B. bei Lehrtätigkeiten, und zwar 19,5 % vom Gehalt. Eine Freundin hat das jetzt nach einem Jahr Lehrtätigkeit erfahren… Existenzgründer können sich machmal auch befreien lassen, aber bei manchen Tätigkeiten geht das wohl nicht. Das Gute bei der Rentenversicherung ist, dass man zwar monatliche Beiträge abführen muss, es aber später wieder ausgeglichen wird, wenn man den Steuerbescheid einreicht und ersichtlich ist, wieviel du tatsächlich verdient hast – ähnlich wie bei der Gas-/Stromrechnung.
Ich weiß, manchmal hat man keine Wahl, ob man einen Job als Honorarkraft annimmt oder nicht – viele Jobs sind nur auf Honorarbasis ausgeschrieben. Ich will euch nicht abschrecken, aber es muss euch einfach klar sein, was da auf euch zukommen kann.